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Persönliches Budget – Mehr als Geld.

Persönliches Budget – Mehr als Geld.

Ein Paragraphenzeichen mit dem Sozialgesetzbuch § 29

Alle Menschen haben das Recht, selbst über ihr Leben zu bestimmen. Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen haben zudem einen individuellen Anspruch auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Das Persönliche Budget ermöglicht es jedem Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem er oder sie die benötigte Unterstützungsleistung erhält.

Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Alternativ zu Dienst- und Sachleistungen ist das Persönliche Budget eine Geldleistung. Es ist keine zusätzliche Leistung.

Jeder Mensch mit Behinderung kann frei entscheiden, ob Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in Form von Geld (als Persönliches Budget), in Ausnahmefällen in Form von Gutscheinen oder als Dienst- und Sachleistung gewährt werden sollen. Grundsätzlich kann jede Sach- oder Dienstleistung durch ein Persönliches Budget ersetzt werden.

Die Nutzung eines Persönlichen Budgets ist unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der Leistung. Auch bei Minderjährigen und Menschen mit einer rechtlichen Betreuung kann ein Persönliches Budget beantragt werden.

Ebenfalls möglich ist eine Kombination von Sachleistungen und Hilfen in Form eines Persönlichen Budgets. Bei einem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget können zudem Leistungen bei verschiedenen Kostenträgern beantragt werden. Eine Rückkehr zur Sach- und Dienstleistung ist immer möglich.

Sozialgesetzbuch

§ 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“