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Wer oder was wird gewählt?

Fassade eines Rathauses

Je nachdem ob Sie in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreiszugehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen, wählen Sie unterschiedliche Gremien. Sie wohnen in einer der 23 kreisfreien Städte (z. B. in Essen, Köln, Dortmund oder Bielefeld): Dann wählen Sie die Bezirksvertretungen und den Stadtrat. Sie wohnen in einer kreiszugehörigen Gemeinde (z. B. in Brühl, Siegburg oder Soest): Dann wählen Sie den Gemeinde- bzw. Stadtrat und den Kreistag.

Zusätzlich wählen Sie Ihren Bürgermeister/ Ihre Bürgermeisterin, Ihre Landrätin/ Ihren Landrat.

Wenn Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde zum Ruhrgebiet gehört, wählen Sie außerdem das erste Mal das Ruhrparlament.

Hat Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde einen Integrationsrat eingerichtet und gehören Sie zu der Personengruppe mit Zuwanderungsgeschichte? Dann wählen sie auch noch den Integrationsrat.

Sie haben jeweils eine Stimme, d. h. Sie können den Oberbürgermeister/ die Landrätin direkt wählen und bei den Gremien jeweils eine Partei oder eine Wählergruppe.