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Kommentar zur Anerkennung von Assistenzhunden

Bild von Karin Hammermann auf den bunten Kacheln der KSL.NRW

Fensterblick NRW

„Viele Menschen wissen noch nicht genug über Assistenzhunde. Die machen einen Superjob und dennoch wird ihnen oft der Zutritt verweigert – teils aus Unwissenheit oder mithilfe falscher Argumente."

von Karin Hammermann / Kommentiert / KSL hinterfragt

Vorneweg als kleiner Warnhinweis: Hier schreibt eine passionierte Hundeliebhaberin! Lange Zeit musste ich ohne Hund leben und das ist natürlich möglich, aber laut Loriot und bezogen auf seinen Mops, eigentlich sinnlos 😉.
Mein Havaneser begleitet mich (fast) immer, aber natürlich darf er mich nicht dort begleiten, wo Hunde nicht erlaubt sind. Bei meinen Besuchen in Lebensmittelgeschäften, Krankenhäusern, manchen Rathäusern oder bei Ärzt*innen muss mein Hund draußen warten oder bleibt zu Hause. Denn er ist „nur“ ein Familienhund ohne Arbeitsaufgabe. Er sieht das natürlich anders. Schließlich bewacht er uns, passt beim Spazieren auf, dass keiner zurückbleibt oder gar verloren geht usw. Okay, ganz ruhig Brauner, ist auch Arbeit.

Viele seiner Kolleg*innen haben aber darüber hinaus einen richtigen Job und haben dafür eine entsprechend lange Ausbildungszeit und fiese Prüfungen absolviert. Assistenzhunde sind darauf trainiert, ihren Menschen nicht nur zu begleiten, sondern ihn im Alltag zu unterstützen. Viele Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen nutzen die Hilfe eines Assistenzhundes, um selbstbestimmt ihr Leben leben zu können.

Es führt kein Weg am Einlassen vorbei

Sehr bekannt und mittlerweile auch besser als stetiger Begleiter anerkannt, ist der Führhund, auch Blindenhund genannt. Aber nicht nur für Menschen mit einer Sehbehinderung ist ein Assistenzhund ein wichtiges Hilfsmittel: zum Beispiel auch für Menschen mit Epilepsie, Diabetes, posttraumatischer Belastungsstörung, Menschen mit Autismus-Spektrums-Störung. Auch Menschen mit Körperbehinderung nutzen Hunde, die sie zum Beispiel im Alltag unterstützen, etwa, um ihnen die Socken anzureichen. Im Englischen tragen diese Hunde – unabhängig von der Behinderung – schlicht den Namen Service-Dogs. Hierzulande gibt es unterschiedliche Begriffe für diese Hunde. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum es sich in der Gesellschaft noch nicht herumgesprochen hat, dass es Hunde nicht nur für blinde Menschen gibt. In Deutschland hat man sich jetzt auf den Begriff Assistenzhund geeinigt. Alle Hunde, die dazu ausgebildet sind, einen Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, sind Assistenzhunde, also auch Führhunde.

Jeder Mensch mit Assistenzhund benötigt ihn kontinuierlich oder zumindest immer dann, wenn sie*er sich im öffentlichen Raum bewegt, einkauft oder ihre/seine Ärzt*innen besuchen möchte. Das heißt, diese Menschen können ihren Hund nicht einfach vor dem Lebensmittelgeschäft oder zu Hause warten lassen. Viele Menschen fragen sich: Können nicht die Arzthelfer*innen für die Zeit des Besuches die Arbeit des Hundes übernehmen und den Menschen unterstützen?

Nein, das ist weder möglich noch sinnvoll. Der Mensch mit Behinderung und sein Assistenzhund sind ein mit jahrelangem Training aufeinander eingespieltes festes Team. Nur so funktioniert die bestmögliche und dauerhafte Unterstützung des Menschen mit Behinderung. Ein Assistenzhund, dessen Aufgabe es zum Beispiel ist, seinem Menschen zuverlässig anzuzeigen, ob ein epileptischer Anfall droht, darf und kann nicht von seinem Menschen getrennt werden. Beide gelten vor dem Gesetz als Team. Die Trennung bedeutet für Mensch und Hund gleichermaßen Stress. Darüber hinaus gefährdet man die trainierte Fähigkeit des Hundes, sofort richtig zu reagieren.

Daher ist gesetzlich festgelegt, dass Assistenzhunde auch überall dort Zutritt haben, wo mein Hund draußen bleiben muss. Ja, genau, überall: in allen Lebensmittelgeschäften, ärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Friedhöfen, Rathäusern, Impfzentren, Museen, Bibliotheken, Schulen, Universitäten…

Mythen gegen den Eintritt von Assistenzhunden

Warum schreibe ich das hier? Weil viele Menschen das (noch) nicht wissen und Menschen mit Assistenzhund der Zutritt verweigert wird. Oft mit Argumenten, die erstmal einleuchtend klingen. Zum Beispiel das Argument „das ist aus hygienischen Gründen nicht möglich“ ist hier ein Klassiker und wird oft vorgebracht. Der Gesetzgeber hat das aber eindeutig geregelt und ja, die Hunde dürfen auch dort hin, wo es hohe Hygienestandards gibt. Dazu wurden wissenschaftliche Studien erstellt, die belegen, dass ein gut gepflegter Hund – und das sind alle Assistenzhunde – kein größeres Hygienerisiko darstellt, als ein gepflegter Mensch in Straßenkleidung.

Auch gerne genommen: das Hausrecht. Kann ich mit dem Verweis auf das „Hausrecht“ einem Assistenzhund den Zutritt verweigern? Nein, auch dieses Argument trägt nicht, wenn es sich um Orte handelt, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Hier würde es sich um eine unzulässige Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung handeln.

Wie erkenne ich denn, dass es ein Assistenzhund ist? Assistenzhunde im Dienst tragen eine Signalweste und sein Mensch trägt immer Dokumente bei sich, die seine Ausbildung belegen. Und nein, der Mensch mit Behinderung muss mir nicht erzählen, wofür er seinen Hund braucht und auch kein Attest bei sich tragen. Das muss jemand mit einem anderen Hilfsmittel schließlich auch nicht. Genau, ein Assistenzhund ist ein anerkanntes Hilfsmittel. Auch wenn das für mich als Hundebesitzerin ein bisschen befremdlich ist. Mein Hund ist doch kein „Ding“!

Fazit

Es ist etwas vereinfacht und der Vergleich hinkt ein bisschen, aber vielleicht kann man es auch so erklären: Wir würden einen Menschen mit einer Gehbehinderung auch nicht bitten, den Rollstuhl draußen zu lassen, weil er gerade durch Matsch gefahren ist und den frisch geputzten Supermarktboden verschmutzt, oder?

Also, es ist eigentlich ganz einfach für uns alle: Liebe Assistenzhunde, ihr macht einen Superjob, wir sind sehr froh, dass es euch gibt, und heißen euch herzlich willkommen in unserer Praxis, in unserem Supermarkt, in unserem Rathaus!

Aufkleber und Plakate, die das ausdrücken, bekommen Sie hier. Weitere Informationen zum Thema und gesetzliche Regelungen finden Sie weiter unten im Kasten.

Haben Sie noch Fragen? Ich freue mich auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail, Ihren Brief!


Karin Hammermann
Projektreferentin

Tel.: 0209 956600-27
Karin.Hammermann@ksl-nrw.de

Weitere Informationen

Die rechtlichen Aspekte:
BGG § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
(1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde. Weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen bleiben unberührt.

Kampagne zum Thema:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum Thema eine Kampagne der Pfotenpiloten e.V.unterstützt.

Aufkleber und Plakate, die zeigen, dass Assistenzhunde willkommen sind, finden Sie auf der Webseite von Pfotenpiloten e.V.

Für den Fall, dass dem Assistenzhund der Zutritt verweigert wird, gibt es die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.

Warum das Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Assistenzhund erlaubt, erläutert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 


November 2021