Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX, BTHG) | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX, BTHG)

03.08.2017
Mit dem Budget für Arbeit entsteht ein neues Instrument, um behinderten Menschen den Wechsel von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Um hier erfolgreich zu sein, fordern die KSL von der Landesregierung die konsequente Ausnutzung der im Gesetz vorgesehenen Gestaltungsspielräume zugunsten von Menschen mit Behinderung.