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Update: Kostenregelung für Assistenz im Krankenhaus

11.10.2021
Zu sehen sind güne  Kacheln und ein Foto einer Krankenhaussituation. Auf den Kacheln steht: Good News: Gute Nachrichten

Damit Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen und Pflegende gut funktioniert, fehlte es bislang an einer gesetzlichen Kostenregelung. Die ist jetzt dank Initiative von verschiedenen Beauftragen für Menschen mit Behinderungen auf gutem Wege. Der Bundesrat hat die gesetzliche Regelung am 17. September 2021 beschlossen. 

Wir befürworten, dass die Regelung für Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes nun geklärt ist, wenn sie auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen sind. 

Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen

Am 17. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass Menschen mit Behinderungen bei stationären Behandlungen im Krankenhaus zukünftig einer Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gewiss sein können, wenn sie vertraute Bezugspersonen an ihrer Seite benötigen. 

Handelt es sich bei den vertrauten Bezugspersonen um Mitarbeiter*innen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, die im Alltag bereits unterstützen, übernimmt der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Kosten.

Wenn es sich um eine Begleitung durch nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld handelt, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Diese neuen Leistungen können ab dem 1. November 2022 beansprucht werden.

Die bisherige Entwicklung

Im Vorfeld hatten wir dazu schon auf dieser Webseite und in den Sozialen Medien berichtet.

Die Lebenshilfe e.V. hat Informationen zu Assistenz im Krankenhaus unter diesem Link veröffentlicht. 

Die vorvergangene Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

Wir befürworten die Verabschiedung und bedanken uns für die Initiative rund um Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. 

Dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung ihrer Assistenten auch im Krankenhaus einfordern können und nicht erkämpfen müssen, zeigen wir auch in unserer KSL-Kampagne zu einer inklusiven Gesundheitsversorgung. Das dazugehörige Praxishandbuch Vielfalt Pflegen zeigt unter anderem, wie wichtig die Assistenz für eine gelungene Kommunikation und Interaktion von Menschen mit Behinderungen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens ist.