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Elternschaft selbst bestimmen

Fotocollage aus Bildern von: Kind schneidet Papier, Füße Kinder mit Gummistiefel, Kin im Bällebad, Familie in der Stadt, Mutter gebärdet mit Tochter, Mutter im Rollstuhl , Laptop, Fußgänger, Rollstuhl beim Einsteigen in die Bahn, Mensch der gebärdet, Blindenleitsystem und Fußgängerampel-Bedarfsknopf

Der Wunsch eigene Kinder zu haben, ist auch für viele Menschen mit Behinderung wichtig.

Viele behinderte Eltern brauchen bei der Versorgung ihrer Kinder zeitweise oder dauerhaft Unterstützung.

Dabei stellen sich folgende Fragen:

  • Wie können Eltern mit Behinderungen ihre Aufgaben als Eltern gleichberechtigt und selbstbestimmt wahrnehmen?
  • Welche Rechte und Leistungsansprüche haben Eltern mit Behinderungen?
  • Welche speziellen Bedarfe und Angebote gibt es für Eltern mit unterschiedlichen Behinderungen?
  • Wie können Eltern mit Behinderungen möglichst selbstbestimmt Eltern sein?
  • Wie bekommen Eltern mit Behinderungen ihre Unterstützung? Was ist, wenn die Eltern ihre Erziehungspflicht nicht allein erfüllen können?

Das KSL unterstützen seit vielen Jahren die Etablierung von Unterstützungsangeboten für behinderte Eltern wie Elternassistenz und Begleitete Elternschaft, indem sie die Klärung der Rechtslage forcieren und Informationen sowohl für behinderte Eltern als auch für Leistungsträger und -anbieter bereithälten.

Hierzu ist 2019 die Broschüre KSL-KONKRET #3 Eltern mit Behinderungen erschienen.

Langfristiges Ziel ist es, die Unterstützung behinderter Eltern an ihren jeweiligen Wohnorten zu ermöglichen.

In unserer Info-Box finden Sie weiterführende Informationen sowie Literatur und Links zum Thema.

Was brauchen Eltern mit Behinderung und was steht ihnen zu?

Der Unterstützungsbedarf von Eltern mit Behinderung hängt von der Art und dem Umfang der Beeinträchtigung sowie von den Umweltfaktoren ab. Je nach Bedarf können Hilfsmittel die Beeinträchtigung ausgleichen.  Assistenzleistungen über Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder auch pädagogische Begleitung Mütter und Väter mit Behinderung bei der Umsetzung ihrer Elternrolle unterstützen.

Der Staat hat gegenüber den Familien einen Fürsorge- und Schutzauftrag. In diesem Rahmen haben auch Eltern mit Behinderung Anspruch auf Unterstützung bei der Pflege, Versorgung und Erziehung ihrer Kinder, wenn sie dies benötigen. Seit dem 1.1.2018 ist der Rechtsanspruch auf „unterstützende“ und qualifizierte Elternassistenz gesetzlich in § 78 Abs.1 und 3 SGB IX verankert.

Die Einordnung der benötigten Hilfen in diese beiden Begriffe erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Mit diesem Rechtsanspruch ist sowohl Elternassistenz nach dem Modell der Persönlichen Assistenz als auch die Unterstützung im Rahmen der Begleiteten Elternschaft als Teilhabeleistung rechtlich geregelt. Im Rahmen der Antragstellung können behinderte Eltern ab 2020 eine Gesamtplankonferenz einfordern, um ihren Bedarf darzulegen.

Wichtig: Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und Vermögensabhängig. Seit 2020 wird für die Eingliederungshilfe nicht mehr das Partnereinkommen herangezogen.

Welche Unterstützungskonzepte gibt es?

Elternassistenz ist eine personelle Unterstützung bei der Eltern mit Behinderung selbst die Anleitung übernehmen, die Assistenzkraft führt ausschließlich Tätigkeiten nach Anweisung aus. Das Konzept der Elternassistenz wurde in Anlehnung der Persönlichen Assistenz von Menschen mit Behinderung entwickelt. Es  kann im Arbeitgebermodell organisiert werden oder ein ambulanter Dienst in Anspruch genommen werden. Beide Formen sind als Persönliches Budget möglich.

Begleitete Elternschaft verbindet Leistungen des Ambulant unterstütztes Wohnen mit Sozialpädagogischer Familienhilfe. Durch diese Form der Unterstützung werden Eltern mit Lernschwierigkeiten befähigt ihre Elternrolle wahrzunehmen. Vereinzelt wird Begleitete Elternschaft auch als stationäre Hilfe angeboten. Begleitete Elternschaft ist eine Form der qualifizierten Elternassistenz.

Hilfsmittel

Eltern mit Behinderung können über die Krankenkasse Hilfsmittel für die Versorgung ihrer Kinder beantragen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Hilfsmittel bei der Krankenkasse gelistet ist.

Beispiel: http://www.rollstuhladapter.de/

Literatur

Bbe e.V. (2003): Ratgeberreihe Hannover
Band 1: Assistenz bei der Familienarbeit 3. Auflage 2003
Band 2: Kinderanhänger für E-Rollstuhl gesucht - Spezielle Hilfsmittel für die Familienarbeit behinderter und chronisch kranker Eltern, 2002
Band 3: Ideenwettbewerb barrierefreie Kinder- und Babymöbel, 2003
Band 4: Ratgeber Elternassistenz - Zusammenfassung in leichter Sprache, 2019 - Mit den Änderungen des BTHG ab 2020

Bundesarbeitgsgemeinschaft für Begleitete Elternschaft

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

einfach teilhaben
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen

Expertise zur Unterstützungssituation behinderter Eltern in NRW
Der Wunsch Eltern zu sein (Kinder zu haben) gehört auch für viele Menschen mit Behinderung zum Leben dazu. Aufgrund ihrer Einschränkungen und gesellschaftlicher Barrieren ist es für viele von ihnen nicht selbstverständlich diesen Wunsch zu leben. Einige von ihnen sind zumindest zeitweise auf Unterstützung angewiesen. Mit der Expertise zur Unterstützungssituation behinderter Eltern in NRW greift das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Westfalen (KSL) die Unterstützungssituation von Eltern mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen auf.

Gehörlosenschlag

Hand zu Hand

MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. – Begleitete Elternschaft

KSL-Konkret #3

Hier finden Sie unsere Ausgabe der KSL-Konkret Schriftenreihe zum Thema Eltern mit Behinderung.

Titelseite der KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung


Zu unserem Beratungsnetzwerk 

Hier finden Sie Informationen zu unserem Beratungsnetzwerk für Eltern mit Behinderung.

Symbol des Netzwerk Eltern mit Behinderung