Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens

04.05.2018
Ein Bild des Faltblattes. Ein Blindenführhund schaut direkt in die Kamera.

Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.

In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet. Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.

 

Der Flyer nimmt Bezug auf folgende Dokumente:

Mitnahme von Blindenführhunden ins Krankenhaus (PDF)
(08.02.2012) Deutsche Krankenhaus Gesellschaft

Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume (PDF)
(05.11.1996) Freie Universität Berlin