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Staatenbericht zur rechtlichen Umsetzung von Inklusion in Deutschland beschlossen

22.07.2019
Es ist der Text "Politische Entwicklung: UN-Behindertenrechtskonvention" zu lesen

Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2019 den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. In diesem Bericht präsentiert die Bundesregierung ihre Arbeit an der UN-BRK seit 2015. Der Bericht wird nun dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt.

Die Parlamentarische Staatsekretärin Kerstin Griese erklärt anlässlich des Kabinettsbeschlusses: „Es ist unser Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen Teilhabechancen ermöglicht. Diesem Anspruch wollen wir Schritt für Schritt besser gerecht werden. Der Bericht zeigt, dass wir auf gutem Weg sind, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.“
Abzuwarten bleibt der Parallelbericht der Monitoring-Stelle. Dieser sogenannte Monitoring-Bericht ist bei der Monitoring-Stelle der UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Nach Anfrage beim Institut wird der Monitoring-Bericht voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2020 erscheinen. Entsprechend existieren dazu noch keine Stellungnahmen.

Mit der Ratifizierung der UN-BRK am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.

Die Monitoring-Stelle schreibt über sich: „Die Monitoring-Stelle ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht. ("to monitor" (engl.) = beobachten, kontrollieren).“