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Informationen zur Barrierefreiheit

Wo finde ich was?

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Alle Menschen mit Behinderung sollen gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten einen selbstbestimmten Zugang zu den wichtigsten Informationen erhalten.

Mit dieser Webseite wollen wir als KSL einer unserer zentralen Aufgaben nachkommen: Wissen vermitteln und Informationen teilen. Wir gewährleisten hier einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Informationsquellen für und von Menschen mit Behinderung zum Corona-Virus.

Trotz gründlicher Recherche kann die nachfolgende Auswahl nicht als abschließend und vollständig betrachtet werden. Für Ergänzungen, Korrekturen und sonstige Anmerkungen sind wir jederzeit dankbar.
Melden Sie sich in diesen Fällen bitte bei: Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben

Für die Informationen auf den Webseiten Dritter übernehmen wir keine Haftung.


Symbol von einem Telefon

Telefonische Hilfen

NRW-Bürgertelefon Coronavirus:
0211 9119 1001
Erreichbarkeit:
Mo.-Fr. von 7.00-20.00 Uhr
Sa.-So. von 10.00-18.00 Uhr
E-Mail: corona@nrw.de

Logo für Gebärdensprache Hier geht es zur Videotelefonie
Den Button finden Sie direkt unter
den Angaben zum Bürgertelefon.

Telefonseelsorge:
0800 111 0111 oder 0800 111 0222

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen":
08000 116 016

"Nummer gegen Kummer":
Für Eltern: 0800 111 0550
Für Kinder und Jugendliche: 116 111

Silbernetz (gegen Einsamkeit im Alter):
0800 4 70 80 90

  • 14.02.2024

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Maßnahmen gestattet, um den stufenlosen Zugang zu den jeweiligen Wohnungen herzustellen.

  • 29.01.2024

    Er ist Experte in barrierefreier Kommunikation, denn er hat das gleichnamige Studium absolviert und schreibt gerade an seiner Master-Thesis. Er arbeitet bei der Ko-KSL. Er will, dass Barrierefreiheit leichter gelebt wird. Das gesamte Interview findet ihr im Fensterblick und als Hörversion auf Spotify.

  • 15.12.2023

    Sie liefert viele Ideen und passende Unterstützung bei der Gestaltung digitaler, barrierefreier Angebote.
    Wer sich im Bereich der digitalen Barrierefreiheit weiterbilden möchte, findet im „Teilhabe 4.0-Schulungsportal“ zudem eine Anlaufstelle für alle Informationen rund um digitale Barrierefreiheit.

  • 27.03.2023

    Die Juristin Karoline Riegel bloggt über ihre Erkenntnisse zum Forschungsbericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Auftrag des BMAS. Das Projekt macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen immer noch vielen Barrieren begegnen, obwohl das BGG der Bundesverwaltung schon seit Jahren vorschreibt, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicherzustellen.

  • 26.01.2023

    Ramona Armbrust ist Fachberaterin Sehen des KSL für Menschen mit Sinnesbehinderung beim KSL-MSi-NRW. In ihrem Blog kommentiert sie, was passiert, wenn Menschen Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter ausschließen.

  • 27.10.2022

    Unsere SensiPro-Handzettel für das Lorm-Alphabet, das deutsche Fingeralphabet sowie das Braille-Alphabet im neuen Layout!

  • Die Kommunikation per E-Mail ist heutzutage ein selbstverständlicher Weg, um schnell und einfach in Kontakt zu treten.

    Diese Form der Kommunikation wird im beruflichen Alltag ebenso genutzt wie im Privaten.

    Damit die Kommunikation für alle Menschen barrierefrei und ohne Hürden abläuft, gibt es ein ein paar einfache Regeln, die man beachten sollte. So können auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung oder Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten alle Inhalte barrierefrei erfassen.

  • Wenigen Menschen ist bewusst, dass viele taubblinde und hörsehbehinderte Menschen mit Alternativtexten nichts anfangen können. Alternativtexte werden für blinde und sehbehinderte Menschen hinterlegt, und anschliessend von einem Screenreader vorgelesen. Der Hör-Rest (falls vorhanden) bei taubblinden und hörsehbehinderten Menschen reicht aber meistens nicht aus, um den Screenreader zu hören oder zu verstehen.

  • Das KSL-MSi-NRW hat eine Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.

  • Das KSL-MSi-NRW hat eine neue Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.

  • Der Fachbereich Sehen des KSl-MSi-NRW hat eine neue kostenlose Unterschriftenschablone entwickelt.

    Diese erleichtert das Unterschreiben in Dokumenten, Formularen oder Listen für blinde und sehbehinderte Menschen.

    Neben blinden und sehbehinderten Menschen sollten auch Beratungsstellen, Städte und Kommunen, Bürgerbüros, Ministerien und andere öffentliche Stellen die Schablonen vor Ort haben. Auch auf Veranstaltungen mit Teilnehmendenliste sind sie ein wichtiges Hilfsmittel.

  • Sie möchten in der Bäckerei einen großen Cappuccino und Schokobrötchen bestellen, und doch erschwert die laute Umgebung eine reibungslose Kommunikation? Kein Problem, Barry steht für „Barrierefreie Kommunikation“ und zeigt Ihre Bestellwünsche an!

  • Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.

    Obwohl es, sowohl bei Textverarbeitungsprogrammen und Präsentationsprogrammen sowie bei Social Media Plattformen, längst die Möglichkeit gibt Alternativtexte einzupflegen, wird es oft vergessen.

    Informationen zur inhaltlichen Gestaltung von Alternativtexten gibt es unter: https://ksl-msi-nrw.de/de/node/3217

  • Mit der Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ zeigt das KSL-MSi-NRW auf, wie Gebärdensprach-Videos auch für hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung barrierefrei gestaltet werden können.

  • Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zu Alternativtexten und ein Schema mit dessen Hilfe Sie ganz leicht eigene Alternativtexte erstellen können.

  • Da das KSL-MSi-NRW regelmäßig Schulungen zu diesem Thema anbietet, hat es nun eine Checkliste erstellt, um einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Erstellung barrierefreier WORD Dokumente zu geben.

  • Das Lormen ist ein Verständigungsmittel, welches von Menschen mit Hörsehbehinderung verwendet werden kann. Hierzu wird mit Hilfe eines Tast-Alphabets auf der Handfläche des Empfängers buchstabiert.

  • Menschen mit Hörbehinderungen haben verschiedene Möglichkeiten zu kommunizieren. Ein Teil der Gruppe verwendet Gebärdensprache. Das Fingeralphabet nutzen sie zusätzlich zur Gebärdensprache, um unbekannte Begriffe oder Namen zu buchstabieren, bevor dafür eine Gebärde festgelegt worden ist.

  • Das Braille-Alphabet ist ein weltweit bekanntes tastbares Buchstabiersystem für blinde Menschen. Weltweit hat fast jede geschriebene Sprache ebenfalls eine Brailleschrift. Eine weltweit einheitliche Blindenschrift gibt es nicht.