
Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen Menschen mit Behinderung seit März 2025 schneller die erforderlichen Hilfsmittel erhalten. Dies gilt, wenn Hilfsmittel durch Ärzt*innen eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) das Hilfsmittel verordnen. Genehmigungsverfahren durch die Krankenkasse und die damit häufig verbundenen Verzögerungen in der Hilfsmittelversorgung sollen damit vermieden werden. Nun beklagen Interessensverbände, dass die gesetzlichen Vorgaben von einigen der größeren Krankenkassen bislang nicht umgesetzt würden (z.B. Keine Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen - RehaTreff; GKV ignoriert gesetzliche Einsparpotenziale - beatmetleben).
Ulrike Häcker, KSL Detmold, u.haecker@ksl-owl.de