Europawahl 2019 | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

Europawahl 2019

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Einleitung

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Zwischen dem 23. und dem 26. Mai 2019 findet die Wahl des europäischen Parlaments in allen Mitgliedsstaaten statt. In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Auf dieser Seite stellen wir für Sie Informationen zur Europawahl und zum barrierefreien Wählen zusammen.

Menschen mit Behinderung dürfen wählen

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Menschen mit Behinderung dürfen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben. Das wurde kürzlich in Karlsruhe beschlossen. Ein Formular, um die Teilnahme an der Europawahl zu beantragen, gibt es unter

Menschen mit Behinderung dürfen ihre Stimme bei Europawahl abgeben (www.lebenshilfe.de)

Europawahl...? Auch in einfacher Sprache

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Themenseite zur Europawahl zusammengestellt:

zur Themenseite

Unter der Rubrik "einfache Politik" sind viele Informationen in einfacher Sprache zur Europawahl zu finden:

zur Information in einfacher Sprache

Informationsbroschüre des SoVD zur Europawahl in einfacher Sprache:

zur Broschüre des SoVD

Informationen zur Barrierefreiheit

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Informationen zur Barrierefreiheit für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung und Patientinnen und Patienten NRW Claudia Middendorf ruft in ihrer Pressemitteilung vom 7. Februar dazu auf, bei der Auswahl der Wahllokale an die Barrierefreiheit zu denken:

zur Pressemitteilung

Der Bundeswahlleiter stellt Informationen zum barrierefreien Wählen für Wählerinnen und Wähler zur Verfügung:

zur Seite des Bundeswahlleiters

Hier gibt es auch Hinweise zur Barrierefreiheit für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

zur Seite des Bundeswahlleiters

Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wahllokalen auf nullbarriere.de:

zur Seite nullbarriere.de

Der Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. bietet weitere Informationen zur Europawahl:

zum DBSV

Das Wahlgesetz musste überarbeitet werden

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In Artikel 29 garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Um das zu garantieren, müssen Wahlgesetze geändert werden.

Das Deutsche Intitut für Menschenrechte hat hierzu eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben:

zur Pressemitteilung

Die 87. Sitzung im Bundestag zur Teilhabe im Wahlrecht wurde in Gebärdensprache übersetzt:

zum DGS Video