Testamentarische Absicherung behinderter Kinder | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

Testamentarische Absicherung behinderter Kinder

KSL Düsseldorf

Eltern und Angehörige behinderter Menschen müssen im Falle des eigenen Todes vieles beachten, wie z.B.: Was geschieht nach meinem Tod mit meinem pflegbedürftigen Kind? Ziel einer verantwortungsvollen Nachlassregelung sollte es sein, behinderte Familienangehörigen auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Düsseldorf bietet deshalb für Interessierte in den einzelnen Städten und Kreisen Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. Der Kölner RA Norbert Bonk spricht und informiert aus seiner langjährigen Praxis als Spezialist für Behindertenrecht mit dem Schwerpunkt Erbrecht. Während der Veranstaltung werden Tipps gegeben, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Hilfen zugunsten des betroffenen Behinderten gefunden werden können. Behandelt werden Grundlagen des Erb-, Sozial- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderung.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen unter:

Mail: reslan@ksl-duesseldorf.de oder

Telefon: 0211-69871320 KSL-Düsseldorf

Statue der Justizia mit verbundenen Augen, Schwert in der rechten, Waage in der linken Hand vor blauem Himmel
ℹ️ Infos

Mittwoch, 26.06.2019 Beginn: 17:00 Uhr

Plankstraße 1, 41462 Neuss