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KSL unterstützt: Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte

24.05.2022
Eine Person im Rollstuhl am Schreibtisch: ein Symbolbild für einen Menschen, der an seinem Schreibtisch arbeitet. Er sitzt übrigens im Rollstuhl. Das Bild soll symblisch zeigen: Menschen mit Behinderungen wollen auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.

Wichtig ist den Akteur*innen der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention mit Sitz am Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass die verhandelnden Parteien inklusionspolitische Vorhaben in allen Bereichen der Landespolitik verankern und in ihr Regierungsprogramm aufnehmen. Susann Kroworsch von der Monitoring-Stelle fordert: „Drängende Probleme bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen umgehend angegangen und gelöst werden. In NRW leben rund 3,67 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind 20,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Sie haben ein Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Die neue Landesregierung sollte sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag klar bekennen.“

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören laut Kroworsch unter anderem ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems und der schrittweise Abbau der Förderschulen. Darüber hinaus sollten mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen und Werkstätten hinsichtlich ihrer Übergangsfunktion, auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten, umstrukturiert werden.

Empfehlungen der Monitoring-Stelle für die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Weitere inklusionspolitische Schwerpunkte der neuen Landesregierung sollten der flächendeckende Aufbau einer barrierefreien Gesundheitsversorgung und der Ausbau gemeindenaher, dezentralisierter Wohnangebote sein. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen sollte durch die verpflichtende Einrichtung einer Interessenvertretung kommunaler Behindertenbeauftragter und -beiräte gestärkt werden. Nicht zuletzt sollte ein Prozess zur konsequenten Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ gemeinsam mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren organisiert werden.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat nach gestern ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen an die neue Landesregierung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen in sechs Themenfeldern vorgelegt. Hier gelangen Sie zu den Empfehlungen.

Update: Menschenrechtsinstitut empfiehlt Einsetzung einer Enquete-Kommission Inklusion

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt empfohlen, eine Enquete-Kommission zur gesellschaftlichen Inklusion einzurichten, die die Umsetzung der seit 2009 für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention in den Blick nimmt. Nach Ansicht des Instituts bietet der Koalitionsvertrag an vielen Stellen konkrete Ansatzpunkte für eine gute Politik im Interesse von Menschen mit Behinderungen. „Eine interdisziplinär aufgestellte Enquete-Kommission wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den geplanten Vorhaben“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Hier könnten Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam mit Sachverständigen aus Praxis, Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Wissenschaft wichtige übergreifende Fragen behandeln und strukturelle Probleme identifizieren, die der Auflösung der Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen und der Schaffung echter inklusiver Gesellschaftsstrukturen bisher entgegenstehen, so Palleit.

Fragen, wie eine inklusive Arbeitswelt entwickelt werden kann und wie dafür das Ausbildungssystem umgestaltet werden muss oder welche Rolle der Bund beim Aufbau bundesweit gleichwertiger inklusiver Bildungsstrukturen spielen kann, sollten nach Ansicht von Palleit von einer Enquete-Kommission bearbeitet werden. „Ziel einer Enquete-Kommission zu gesellschaftlicher Inklusion muss es sein, Vorschläge für strukturelle Veränderungen in Politik, Gesetzen und Administration zu machen“, so Palleit. „Die Arbeit einer solchen Enquete-Kommission kann der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Sicherheit zu neuer Dynamik verhelfen.“
 

Nach Angaben des Instituts (PM vom 1. Juni 2022) wird dazu aktuell im Bundestag beraten. 

Weitere Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 20. Wahlperiode (2021-2025) finden Sie über diese Verlinkung.