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Publikationen

  • Fragenliste des UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

  • Gemeinsam Weichen stellen - Die Broschüre dokumentiert die Auftaktveranstaltung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg im Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg am 23. März 2017. Die Veranstaltung war zugleich Startschuss für ein ambitioniertes Vorgehen: Angebote, Infrastruktur und Unterstützung in einer Region sollen barrierefrei und nutzbar für alle werden.

  • Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung

    KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.

  • Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.

    Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.

  • Ratgeber des ADAC zur Mobilität für Menschen mit Behinderung: Informationen rund um Auto & Führerschein; Barrierefreies Reisen mit Bus, Bahn & Flugzeug; Tipps, Adressen & Vergünstigungen 

  • Die Liste des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. enthält Anwaltsadressen, bei denen behinderte Menschen gute Erfahrungen gemacht haben, was die Aufgeschlossenheit für das jeweilige Anliegen angeht. Die AnwältInnen sind teilweise selber behindert, ihre Spezialgebiete sind – soweit vorhanden – in Klammern aufgelistet. Die Liste selber wird nach Postleitzahlen geführt.

  • Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des bvkm steht in deutscher und türkischer Sprache zum Download bereit.

  • Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.

    In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet .Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.

  • Das KSL Köln hat am 9. März 2018 anlässlich der Veranstaltung des BVKM zum selbstbestimmten Wohnen einen Vortrag und zwei Workshops zum Thema Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz gehalten.

  • An der Fernuniversität Hagen fand am 8. März eine Veranstaltung über neue Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Das KSL Köln hielt einen Vortrag über aktuelle Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitssuche. Dieser Vortrag kann hier heruntergeladen werden.

  • Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.

     

  • KSL Expertise

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden.
    Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.

  • Die Ergebnisse der Erhebung zur barrierearmen Gastronomie in Bielefeld stehen jetzt als Download zur Verfügung. Sie finden zum einen ein Verzeichnis mit den ausführlichen Informationen und zum anderen eine tabellarische Kurzübersicht der bewerteten Restaurants mit den wichtigsten Informationen.

  • Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe hat im Rahmen des Projekts "Mehr Partizipation wagen" eine Arbeitshilfe zur Unterstützung von Kommunen für die Erarbeitung von Satzungen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen in den Kommunen NRWs veröffentlicht.

  • Im Jahr 2002 wurde in Dortmund der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt etabliert. Er sorgt für eine professionelle Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in Dortmund. Der Runde Tisch wird durch die Frauenberatungsstelle koordiniert. Dazu gibt es eine Broschüre des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. in 22 Sprachen, einschließlich Leichter Sprache.

  • Das KSL Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.

  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine zuletzt ergangene Rechtsprechung auf und verlangt nicht länger, dass man, um die Rechte des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nehmen zu können, in einer Bewerbung ausführlich den Grad der Behinderung (GdB) oder weitere Einzelheiten zur Behinderung darlegt. Vielmehr ist es ausreichend, von einer Schwerbehinderung zu sprechen und sinnvollerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) der Bewerbung beizufügen.

  • Die Broschüre Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.

  • Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung Nordrhein-Westfalen (KSL-MSi-NRW) stellt sich in diesem Flyer vor.

  • Das Lormen ist ein Verständigungsmittel, welches von Menschen mit Hörsehbehinderung verwendet werden kann. Hierzu wird mit Hilfe eines Tast-Alphabets auf der Handfläche des Empfängers buchstabiert.