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E-Scooter

Seniorin auf ihrem Elektromobil vor einem Supermarkt

KSL lehnen Mitnahmeverbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen ab

Verschiedene Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und bundesweit verwehren es Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern seit mehr als einem Jahr, mit E-Scootern in Bussen und Bahnen mitzufahren. Dies wird mit Sicherheitsbedenken begründet, die sich auf eine vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung stützen. Mit diesem Verbot wird die Mobilität behinderter Menschen eingeschränkt bzw. in weiten Teilen aufgehoben.

Machbarkeitsstudie zur Beförderung von E-Scootern in Bussen (PDF 8,6 MB)

Resolution des Landesbehindertenbeirates

Auf landespolitischer Ebene formiert sich Widerstand gegen diese Praxis der Verkehrsbetriebe.

In einer Resolution fordert der Landesbehindertenbeirat (LBR), die sofortige Mitnahme von Fahrgästen mit E-Scootern wiederaufzunehmen. Weiterhin fordert der LBR konstruktive Lösungsvorschläge zum Umgang mit dem Gefährdungspotential und die Sicherstellung der Beförderung von behinderten Fahrgästen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch eindeutige Vorgaben der Landesregierung.
Die KSL unterstützen die Resolution des Landesbehindertenbeirates ausdrücklich.

Resolution des Landesbehindertenbeirates zum Mitnahmeverbot von E-Scootern (PDF 18,4 KB)

Situation in Köln

Bei einem „runden Tisch“, einberufen von den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB), erklärte der KVB-Vorstandsvorsitzende Jürgen Fenske, dass die KVB weiterhin aus haftungsrechtlichen Gründen an einem Mitnahmeverbot für E-Scooter festhält. Außer Vertretern der KVB waren allerdings nur zwei Behindertenvertreter, der Behindertenbeauftragte Kölns sowie zwei Ratsmitglieder eingeladen.

Für vierrädrige E-Scooter gibt es laut zweier vorgelegter Gutachten es sowohl für Busse wie auch für Straßenbahnen durchaus sichere Mitnahmemöglichkeiten. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache ist die Vorgehensweise der KVB nicht nachvollziehbar und beraubt die Menschen, die auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, ihrer Mobilität.

OLG in Schleswig erklärt ein pauschales Mitnahmeverbot für rechtswidrig
Zeitgleich urteilte das schleswig-holsteinische OLG, dass ein pauschales Mitnahmeverbot für E-Scooter nicht zulässig sei. Aber auch diese Information, die noch in die Sitzung eingebracht werden konnte, veränderte die starre Haltung der Kölner Verkehrsbetriebe nicht.

Urteil des OLG Schleswig

Was können Sie tun?

Wir werden das Thema weiterverfolgen und darüber berichten. Außerdem werden wir dieses Thema in politische Gremien einbringen. Um Erfolg zu haben ist es wichtig, dass auch Sie sich einbringen. Denn je mehr Stimmen gehört werden, umso größer ist der Druck, nach Lösungen zu suchen.

Es ist wichtig, weiterhin Widerstand zu zeigen! Ohne deutlichen Widerstand ist zu befürchten, dass der derzeitige Status so bleibt und festgeschrieben wird. Halten Sie das Thema im öffentlichen Bewusstsein – indem Sie sich an Politiker und Politikerinnen wenden, an Behindertenbeauftragte, an die Verkehrsbetriebe sowie an die Presse und indem Sie andere Menschen überzeugen.

Argumente gegen ein Verbot

  • Mobilität ist ein Menschenrecht (Artikel 9 und 20 UN-BRK). Die Verkehrsbetriebe müssen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge Mobilität für alle Menschen sicherstellen. Ein reines Mitnahmeverbot ohne Lösungen ist eine  Menschenrechtsverletzung.
  • Denkbar ist, dass demnächst weitere Gruppen von der Mitnahme im ÖPNV ausgeschlossen werden – wie Rollstuhlnutzer_innen, Kinderwagen, großes Gepäck oder Hunde.
  • Die Nutzung des ÖPNV ist für alle Menschen gefährlich. Es gibt keine umfängliche Sicherheit.
  • Bisher wurde kein Unfall in ganz Deutschland mit einem E-Scooter im ÖPNV bekannt! Es handelt sich also um eine theoretische Gefährdung.
  • Einige deutsche Städte haben gar kein Verbot für die Mitnahme von E-Scootern verhängt. Es scheint also einen Ermessensspielraum und andere Möglichkeiten zu geben.