Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen | KSL.NRW Direkt zum Inhalt

Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen

05.03.2018
Das Foto zeigt einen Führhund, der eng an der Seite eines Menschen geht.

Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.