Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
22.02.2019
Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.