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Kommentar, warum die Einführung des Mindestlohns in Werkstätten (WfMmB) richtig ist

Ein Portrait von Stephan Wieners auf bunten Kacheln des KSL-Designs

Fensterblick Detmold

„Der Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: für mich ein Riesenschritt in die richtige Richtung!“

von Stephan Wieners / Kommentar / KSL hinterfragt

Für mich, als Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Detmold stellt die UN-Behindertenrechtskonvention einen unverrückbaren Orientierungspunkt für die eigene Arbeit dar. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind mit dieser Konvention unvereinbar und drängen sich als Thema daher immer wieder auf. Ein Umbau dieses ausgrenzenden Systems braucht kluge und entschiedene Schritte und muss auf dem Weg die derzeit rund 280.000 Werkstattbeschäftigten in Deutschland beteiligen und mitnehmen.

Für mediale Aufmerksamkeit sorgte die von Lukas Krämer im vergangenen Jahr initiierte Petition zur Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten, durch den eine angemessene, gerechte und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angepasste Entlohnung erreicht werden sollte. Betrachtet man den Arbeitsalltag in den verschiedenen Bereichen der Werkstätten, so lässt sich an vielen Stellen kaum ein Unterschied zu sonstigen Unternehmen ausmachen. Als erwerbsunfähig eingestufte Beschäftigte leisten anspruchsvolle Industriearbeiten, fertigen Eigenprodukte und erledigen aufwändige Dienstleistungsaufträge, genießen aber keine Arbeitnehmerrechte und somit auch keinen Mindestlohn. 

Notwendig: mehr Lohn, aber auch gleicher Schutz für die Beschäftigten

Es ginge mit der Einführung des Mindestlohns jedoch längst nicht nur darum, was am Ende im Portemonnaie ankommt: Die Werkstätten und ihre Beschäftigten würden einen bedeutenden Schritt heraus aus ihrer Sonderstellung machen und sich auf Augenhöhe mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt begeben. Das dies bei zahlreichen Werkstatt-Beschäftigten die Sorge auslöst, dann auch einem Leistungsdruck, wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgesetzt zu werden, ist ernst zu nehmen und sehr gut nachvollziehbar. Diese Gefahr drohte aber nur dann, wenn die Werkstätten mit der Einführung sich selbst überlassen würden und den Mindestlohn selbstständig erwirtschaften müssten. In der Tat stünden die besonderen Schutzmaßnahmen und Schonräume, wie zum Beispiel flexible Pausenzeiten, reduziertes Arbeitstempo, flexible Zielvorgaben, kleine Arbeitsgruppen oder Rückzugsmöglichkeiten sowie die professionelle Unterstützung in der Gefahr, als unwirtschaftliche Belastung aufgegeben zu werden. Dies darf nicht passieren. Mit der Einführung des Mindestlohns müsste daher gleichzeitig gesetzlich geregelt werden, dass sämtliche Entlastungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten erhalten bleiben. Um wirtschaftlichen Druck von den Werkstätten und Leistungsdruck von den Beschäftigten zu nehmen, müsste die Finanzierung des Mindestlohns staatlich gestützt werden.

Steigert das Selbstwertgefühl: die Möglichkeit, den Lebensunterhalt aus eigener Tasche zu bezahlen

Das kostet zusätzliches Geld. Aber: Auf der Grundlage der derzeitigen, nicht auskömmlichen Werkstattvergütungen, ist ein Großteil der Beschäftigten zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Mit der Einführung des Mindestlohns wäre dies für viele Beschäftigte jedoch nicht mehr nötig, so dass ein erheblicher Teil der auf staatlicher Seite entstehenden Mehrkosten hier bereits wieder eingespart werden könnte. Ein erster Zwischenbericht zu einer diesbezüglichen Studie des Bundes bestätigt dies.

Sehr viel mehr Geld zum Leben stünde zahlreichen Werkstattbeschäftigten vermutlich am Ende gar nicht zur Verfügung, aber es macht für das eigene Selbstverständnis und den eigenen Selbstwert einen großen Unterschied, ob ich Kino, Wohnung und Kleidung von meinem erarbeiteten Lohn bezahle oder aus der Grundsicherung finanziert bekomme.

Nimmt man es mit der Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes ernst und strebt dem menschenrechtlichen Erfordernis der perspektivischen Abschaffung der Werkstätten zu, wird man nicht um eine umfassende Flexibilisierung des allgemeinen Arbeitsmarktes herumkommen. Flexible Teilzeit-, Arbeits- und Pausenzeiten, die Reduzierung von Arbeitsbelastung und Leistungsdruck sowie die Sicherstellung individueller Unterstützungsbedarfe, könnten und müssen in bestehende Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes umziehen. Werkstätten bieten diese Maßnahmen längst  – sie könnten also ohne nennenswerte Mehrkosten auch an anderer Stelle erbracht werden. Auch weitergehende, notwendige sozial- und arbeitsrechtliche Werkzeuge liegen schon bereit, so wie etwa Budget für Arbeit, Arbeitsassistenz, Minderleistungsausgleiche, andere Leistungsanbieter oder unterstützte Beschäftigung. Sie sind jedoch noch nicht umfassend im Einsatz.

Zusammenfassung

Die Entlastungs- und Unterstützungsleistungen, die bislang nur in den Werkstätten angeboten werden, müssen in die Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes einziehen. Im Gegenzug müssen der Mindestlohn und alle übrigen Arbeitnehmerrechte mit in die Werkstätten einziehen. Beides zusammen würde einen Riesenschritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedeuten, weil die Abgrenzung der Arbeitswelten zunehmend verschwimmen und einer selbstverständlicheren Durchdringung den Weg bereiten würde. Der Arbeitsmarkt würde gleichzeitig auch für die (langzeit-)arbeitslosen Menschen einen neuen, niedrigschwelligen Zugang bieten, denen es aufgrund vielfältiger Gründe bislang nicht möglich erschien, den hohen Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen zu sein.

Am Ende geht es bei der längst überfälligen Öffnung des Arbeitsmarktes aber ohnehin nicht nur ums Geld oder eine angemessene Wertschätzung der Arbeitsleistung: Es geht vor allem auch um die Anerkennung und Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte, wertvolle Teile der Gesellschaft und um die Möglichkeit der alltäglichen Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung – auf dem Arbeitsweg, im Betrieb, in der Kantine und auf der Betriebsfeier. Der Mindestlohn für alle könnte hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten.


 

Eine Grafik mit Stilelementen des KSL Detmold
Eine Grafik mit Stilelementen des KSL Detmold

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben
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Tel.: 0521-329335-70
Fax: 0521-329335-99
E-Mail: info@ksl-owl.de
Web: ksl-detmold.de

Weitere Informationen

Reporter Phillip Strunk vom Radiosender 1Live hat den Projektleiter des KSL-Detmold um Einordnung zur Debatte um den Mindestlohn in Werkstätten gebeten. Den Sendemitschnitt mit den Statements von Stephan Wieners sowie anderen relevanten Akteuren wie Lucas Krämer (#StelltUnsEin) gibt es auf unserem YouTube-Kanal

 


März 2022