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Publikationen

  • Schokotaler mit KSL.Logo
    Schokotaler mit KSL.Logo

    Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe

    Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.

    Berechnungshilfe: Eigenbeitrag für Leistungen der Eingliederungshilfe 2021
    Erläuterung zur Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe 2021 (PDF)
    Erläuterung zur Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe 2021 (Word)
  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen

    KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen

    KSL-Konkret #4 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.

    KSL KONKRET #4 Vielfalt Pflegen (Stand:2020)
  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung

    KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung

    Die KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen.

    .

    KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung, barrierefrei (Stand 2020)
    KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung, Leichte Sprache (Stand 2020)
  • EIne Kranke Person und das Leichte Sprache Symbol

    Die Krankheit Corona-Virus in Leichter Sprache

    Der Text erklärt:

    Was ist das Corona-Virus?

    Was können die Menschen jetzt tun?

    Es gibt eine neue Verordnung wegen dem Corona-Virus.

    Die Krankheit Corona-Virus in Leichter Sprache
  • Flyer des MAGS zum BTHG
    Flyer des MAGS zum BTHG

    Mitreden und selbst entscheiden - Neue Regelungen für den Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung.

    Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.

    Was bedeutet die Umstellung für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, ihre Angehörigen und Betreuenden? In diesem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

    Flyer des MAGS NRW zum BTHG
  • Viele Info-Hefte übereinander
    Viele Info-Hefte auf einem Tisch

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget - In Leichter Sprache

    Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.

    Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.

    Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.

    Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.

    Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.

    Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
     

    Sie können das Info-Heft bestellen.

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, kostet das nichts.

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget (Stand:2019), Leichte Sprache, barrierefrei
  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen

    KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen

    KSL-Konkret #2
    Einkommen und Vermögen

     

     

     

    KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen V2 (Stand 2020) barrierefrei
    KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen (Stand 2019)
    Erklärungsvideo in DGS
  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #1
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #1 Persönliches Budget

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget

    Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung

    KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget, barrierefrei (Stand 2020)
    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget (Stand 2020), Leichte Sprache
  • Bildzeichen des Fachtages Kooperation

    Dokumentation des Fachtages "Persönliches Budget - Mehr als Geld."

    Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.

    Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.

    Tagungsprogramm des Fachtages zum Persönlichen Budget
    Interview mit Frau Steinhauser (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) zum Persönlichen Budget
    Vortrag der Landschaftsverbände in NRW zum Persönlichen Budget
    Vortrag der BAG Persönliches Budget e. V.
    Leitgedanken der KSL-NRW zum Persönlichen Budget von Carl-Wilhelm Rössler
    Das (S)checkheft zur Kampagne Persönliches Budget
  • Ein Bild des Faltblattes. Ein Blindenführhund schaut direkt in die Kamera.

    Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens

    Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.

    In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet .Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.

    Blindenfuehrhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens-KSL-MSi-NRW (PDF)
    Blindenfuehrhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens-KSL-MSi-NRW (DOCX)
    Blindenfuehrhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens-KSL-MSi-NRW (RTF)
    Blindenfuehrhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens-KSL-MSi-NRW (TXT)
  • Präsentation Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz

    März 2018: Das KSL Köln hat am 9. März 2018 anlässlich der Veranstaltung des BVKM zum selbstbestimmten Wohnen einen Vortrag und zwei Workshops zum Thema Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz gehalten. Die Präsentation zum Vortrag kann hier heruntergeladen werden.

    KSL Köln - Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz.pdf
  • Präsentation Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

    März 2018: An der Fernuniversität Hagen fand am 8. März eine Veranstaltung über neue Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Das KSL Köln hielt einen Vortrag über aktuelle Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitssuche. Dieser Vortrag kann hier heruntergeladen werden.

    KSL Köln - Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.pdf
  • Fachliche Expertise zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes NRW zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

    KSL Expertise

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden.
    Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.

    KSL Expertise Gesetzentwurf BTHG Ausführungsgesetz
  • Mehr Partizipation Wagen!

    Das Projekt "Mehr Partizipation wagen!" der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. hat die "Arbeitshilfe zur Unterstützung von Kommunen
    für die Erarbeitung von Satzungen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen in den Kommunen Nordrhein-Westfalens" herausgebracht. 

    Arbeitshilfe der LAG Selbsthilfe NRW zur Satzungserstellung
  • Checkliste: Veranstaltungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen barrierefrei planen

    Das KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen hat eine Checkliste zur barrierefreien Veranstaltungsplanung entwickelt. Es ist positiv hervorzuheben, dass bereits verschiedene Checklisten entwickelt wurden, damit Veranstaltungen barrierefrei geplant und durchgeführt werden können. Daher soll mit dieser Broschüre das Rad nicht neu erfunden werden. Da bisherige Checklisten aber nicht oder nicht tiefgehend Sinnesbehinderungen berücksichtigen, liegt der Fokus dieser Checkliste allein auf Menschen mit Sinnesbehinderung und Ihren Bedarfen.

    Download der Checkliste
  • Die Broschüre

    Broschüre Tipps für den Umgang und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung

    Die Broschüre Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.

    Web_Br_DinA5_Tipps_Kommunikation1116.pdf
  • Die Broschüre Merkzeichen TBl in gedruckter Form

    Broschüre über das Merkzeichen TBl

     

    In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH und dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. wurde ein Informationsblatt erstellt. Es enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Schwerbehindertenausweises auf.

    Merkzeichen TBl (PDF)
    Merkzeichen TBl (DOC X)
    Merkzeichen TBl (RTF)
    Merkzeichen TBl (TXT)
  • Stellungnahme der KSL zum Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX (BTHG)

    Die KSL sprechen sich dafür aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der Ermächtigung in § 61 SGB IX (BTHG) Gebrauch macht, um die Obergrenze in Höhe von 40 Prozent der Bezugsgröße aus § 18 Abs. 1 SGB IV für Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des Budgets für Arbeit nach oben zu verschieben.

    KSL Stellungnahme zum Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX (BTHG)
  • Stellungnahme der KSL zur Frage der Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe für NRW

    Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) obliegt es gemäß § 94 SGB IX (BTHG) den Ländern, den oder die Träger der Eingliederungshilfe für das jeweilige Bundesland zu bestimmen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit über diese Frage diskutiert.

    Die KSL nehmen diese Diskussion zum Anlass, um ein eigenes Votum zur Bestimmung der Trägerschaft und zur Verteilung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe abzugeben. Dabei nehmen die KSL Bezug auf die Tagesordnung der Anhörung im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 23. Mai 2017.

    KSL Stellungnahme zur Trägerschaft der Eingliederungshilfen in NRW

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