Aktuelles
Auf unserer Startseite finden Sie die neusten Nachrichten, eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen und eine informative NRW-Karte, die Sie zu Ihrem KSL führt.
Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.
KSL-Konkret #6 bietet in kompakter Form Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten so konkret wie möglich gestalten lässt. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW
(KSL.NRW) geben dazu gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe.
Die Kommunikation per E-Mail ist heutzutage ein selbstverständlicher Weg, um schnell und einfach in Kontakt zu treten.
Diese Form der Kommunikation wird im beruflichen Alltag ebenso genutzt wie im Privaten.
Damit die Kommunikation für alle Menschen barrierefrei und ohne Hürden abläuft, gibt es ein ein paar einfache Regeln, die man beachten sollte. So können auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung oder Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten alle Inhalte barrierefrei erfassen.
Das KSL-MSi-NRW hat ein Infoblatt erstellt, um über die Bild- und Videobeschreibung – zusätzlich zu den Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung – aufzuklären.
Das KSL-MSi-NRW hat eine neue Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie "10 Tipps" zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.
Das KSL-MSi-NRW hat eine Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.
KSL-Konkret #5 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und liefert Argumente für eine stärkere regionale Vernetzung.
Hier finden Sie das Dokument namens Vorsorge-Vollmacht und wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Leichter Sprache.
Das KSL-MSi-NRW hat eine neue Plakat-Reihe entwickelt: Die Motive der Serie „10 Tipps“ zeigen auf anschauliche und illustrative Weise, wie Barrieren im Umgang mit Menschen mit Sinnesbehinderungen abgebaut werden können.
Der Fachbereich Sehen des KSl-MSi-NRW hat eine neue kostenlose Unterschriftenschablone entwickelt. Diese erleichtern blinden und sehbehinderten Menschen das Unterschreiben in Dokumenten, Formularen oder Listen.
Sie möchten in der Bäckerei einen großen Cappuccino und Schokobrötchen bestellen, und doch erschwert die laute Umgebung eine reibungslose Kommunikation? Kein Problem, Barry steht für „Barrierefreie Kommunikation“ und zeigt Ihre Bestellwünsche an!
Die AG "Menschen mit intellektueller und komplexer Behinderung" der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) befasst sich in ihrer aktuellen Broschüre "Teilhabe bis zum Lebensende" mit dem Recht auf gleichberechtigte und umfassende Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von Lebensalter und Pflegebedarf.
Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.
Obwohl es, sowohl bei Textverarbeitungsprogrammen und Präsentationsprogrammen sowie bei Social Media Plattformen, längst die Möglichkeit gibt Alternativtexte einzupflegen, wird es oft vergessen.
Informationen zur inhaltlichen Gestaltung von Alternativtexten gibt es unter: https://ksl-msi-nrw.de/de/node/3217
Zum Jahrestag des In-Krafttretens der UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 gibt die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf diese Pressemitteilung heraus.
Sie wollen uns kennenlernen?
Hier finden Sie unseren allgemeinen Flyer der KSL.NRW zum Download.
Überblick über die Auswertung der Fragebögen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit bei der Kommunalwahl NRW
Mit der Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ zeigt das KSL-MSi-NRW auf, wie Gebärdensprach-Videos auch für hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung barrierefrei gestaltet werden können.
Gemeinsame Erklärung eines breiten Bündnisses.
Für blinde und sehbehinderte Menschen, die stationär im Krankenhaus sind, ist es wichtig, dass die Pflegenden, Ärztinnen und Ärzte und andere MitarbeiterInnen des Krankenhauses sich richtig verhalten.
Die Broschüre "Umgang mit Taubblindenassistenz" vermittelt alle alle wichtigen Informationen rund um das Thema Taubblindenassistenz. Es werden praxisnah viele verschiedene Beispiele für eine gute Zusammenarbeit zwischen zwischen taubblinden Menschen und ihrer Taubblindenassistenz gezeigt und vorgestellt.
Aufruf des KSL Köln an Geschäftsinhaber*innen, Verkehrsbetriebe etc. die attestierte Befreiung von der Maskenpflicht zu respektieren.
KSL-Konkret #4 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.
Informationen zum Nachbarschaftshelferkurs von KSL Köln, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz und Landesinitiative Demenz-Service NRW
Stellungnahme des KSL Köln
Im Info-Heft "KSL-Konkret #3 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zu Eltern mit Behinderung.
Dieses Heft ist für Eltern mit Behinderung.
Oder für Menschen mit Behinderung,
die Eltern werden möchten.
Es gibt viele verschiedene Behinderungen.
So sind auch die Probleme von Eltern mit Behinderung sehr verschieden.
In diesem Heft in Leichter Sprache
sind wichtige Infos.
Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zu Alternativtexten und ein Schema mit dessen Hilfe Sie ganz leicht eigene Alternativtexte erstellen können.
Das Bilderbuch „Nina im Krankenhaus“, wurde in Deutscher Gebärdensprache und Lautsprache entwickelt, um die Gesellschaft und insbesondere die Kinder zu sensibilisieren.
Wissen, wie man wählt - in Leichter Sprache. Eine Broschüre zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen der Landeszentrale für politische Bildung NRW.
Da das KSL-MSi-NRW regelmäßig Schulungen zu diesem Thema anbietet, hat es nun eine Checkliste erstellt, um einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Erstellung barrierefreier WORD Dokumente zu geben.
Die KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen.
KSL-Konkret #2 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps: Welche Änderungen treten wann in Kraft? Wie wird der Eigenanteil berechnet? Was hat es mit der Heranziehung des Elterneinkommens auf sich? Wie verhält es sich mit den Vermögenswerten des Partners?
Juli 2020: Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.
Die Broschüre "Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen" beantwortet in Leichter Sprache sämtliche Fragen rund um die Wahl, zum Beispiel: "Was wähle ich bei der Kommunal-Wahl", "Was sind politische Parteien?" oder "Brief-Wahl: Wie geht das?"
Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalens erstellt.
Sie steht als Download bereit.
Juni 2020: Die Broschüre „Barrierefreie Wahllokale“ zeigt auf, wie ein Wahllokal barrierefrei gestaltet wird und wie Wahlhelfer*innen Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort im Wahllokal unterstützen können.
In der Broschüre wird differenziert auf den Umgang mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, mit Hörbeeinträchtigung und Sehbeeinträchtigung eingegangen.
Das PDF-Dokument steht zum Download bereit.
Antworten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zu Anfragen von "Selbstbestimmt Leben" Behinderter (SL) Köln.
Eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können.
In diesem Notfall-Pass können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden.
Der Notfall-Pass ist ein wichtiges Dokument für Rettungskräfte, Notfallärzte und medizinisches Personal, um die Kommunikation auf beiden Seiten sicherzustellen.
Handicap International e.V. hat eine Tabelle "Informationsmaterialien zum Corona-Virus - mehrsprachig und in leichter Sprache" zusammengestellt.
Im Rahmen der Kampagne „Inklusive Gesundheit“ der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hat das KSL-MSi-NRW Türanhänger für Patienten/innen in Krankenhäusern entwickelt.
So vielfältig wie die Art einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung sein kann – so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen und individuellen Regelungen, die allen Menschen in unserer Gesellschaft selbstbestimmte Mobilität ermöglichen sollen.
Januar 2020: Die Broschüre „Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes" wurde im April letzten Jahres veröffentlicht. Nun liegt auch die Übersetzung in Leichter Sprache vor.
Die KSL.NRW gehen in ihrer Expertise auf einzelne Aspekte des Referentenentwurfs für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) ein. Dabei beschränken sie sich auf die Regelungen, die sich unmittelbar auf die Situation behinderter Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe auswirken.
Stellungnahme von ISL NRW zum Thema "Assistenz im Krankenhaus"
Für alle Kinder, die großes Interesse am Erlernen der Gebärdensprache haben, gibt es auch eine kleine Überraschung. Unsere kleine Nina ist eine Handpuppe, die mit den Händen gebärden kann. Sie ist selbst taub. Das Besondere an der Handpuppe ist, dass sie echte Zöpfe und einen Gebärdennamen hat. Nina hat im September ihren 3. Geburtstag gefeiert und für alle Kinder das Spiel „Rasante Autofahrt“ in digitaler Form vorbereitet. Ein technisch innovatives Plakat mit dem Profil von Handpuppe Nina, in Verbindung mit einem QR CODE, ermöglicht es den Kindern, erste Gebärden spielerisch zu erlernen.
Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.
Was bedeutet die Umstellung für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, ihre Angehörigen und Betreuenden? In diesem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.
Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.
Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.
Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.
Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.
Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
Ziel dieser Broschüre des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der ZAV, ist es, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich eine persönliche Bewerbungsstrategie entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein starres Konzept, sondern vielmehr um einen Prozess, der Veränderungen und Anpassungen unterworfen ist.
Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten. Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab.
Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ – beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018). Das Modellprojekt mündet 2019 in die NRW-weite „Fachstelle zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ - gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stellungnahme zu den Plänen des RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz) aus Sicht der betroffenen EUTB-Beraterin Nicole Andres
Stellungnahme zu den Änderungen der §§ 37 und 37c SGB V. des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmtes Leben Düsseldorf und Köln (KSL) stellen eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf (Weiter-)bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1. Januar 2020 in einfacher, verständlicher Sprache bereit.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat das Merkblatt "Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?" veröffentlicht. Darin erläutern Katja Kruse und Sebastian Tenbergen vom bvkm, was sich ab 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem damit verbundenen grundlegenden Systemwechsel bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ändern wird.
Wenn das Sehvermögen nachlässt oder gar verloren geht, stehen die Betroffenen wie ihre Partner und Angehörigen vor einer großen Herausforderung. Wie geht das Leben weiter? Was können Partner, Familie oder Freunde tun? Wo gibt es Rat und Hilfe? Diese Broschüre des DBSV gibt eine erste Orientierungshilfe, um die neue Lebenssituation zu bewältigen. Neben Erfahrungsberichten von Betroffenen enthält sie praktische Tipps für den Alltag, für Mobilität, Freizeit und Beruf, gibt Empfehlungen für spezielle Schulungen und Informationen über Hilfen und Hilfsmittel.
Der unterhaltsame Ratgeber des DBSV mit zahlreichen Karikaturen enthält Tipps zum richtigen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und wie man sie in Alltagssituationen am besten unterstützen kann.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Broschüre „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen – das sind ihre Ansprüche“ veröffentlicht.
Schulassistenz gestalten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen. Ein Leitfaden des Paritätischen.
Mit dieser Broschüre möchte der Paritätische Gesamtverband Ihnen einiges „Handwerkszeug“ geben, wie Sie und Ihre Angehörigen mit dieser Situation umgehen können.
Ratgeber für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Betreuung und Versorgung der Kinder (Herausgeber: bbe e.V.)
Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) stellt erste Vorschläge zur Anpassung bestehender Gesetze an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vor.
Die Broschüre des bvkm gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein.
Präsentation des KSL Köln zum Thema Persönliches Budget als PDF-Dokument
Tiefergreifende Analyse des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-
Westfalen von Susanne Kroworsch im Auftrag der Monitoring-Stelle UN-BRK. Die Untersuchung nimmt vier ausgewählte Lebensbereiche, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen maßgeblich bestimmen, genauer in den Blick: Wohnen, Fortbewegung, Bildung und Arbeit.
Unter dem Titel "Wir machen uns mal Gedanken ..." veröffentlichte das KSL Köln an jedem Adventwochenende einen Beitrag zum Thema Behinderung - Food for Thought / Gedankenfutter.
Hier finden Sie die Dokumentation zum Fachtag "Doppelt diskriminiert hält besser!" des KSL Köln vom 30. Oktober 2018 in Bonn. Die einzelnen Beiträge stehen als PDF-Dateien zum herunterladen bereit.
Interview mit Carl-Wilhelm Rößler in der Rubrik "bag trifft" zum Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Fragenliste des UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
Gemeinsam Weichen stellen - Die Broschüre dokumentiert die Auftaktveranstaltung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg im Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg am 23. März 2017. Die Veranstaltung war zugleich Startschuss für ein ambitioniertes Vorgehen: Angebote, Infrastruktur und Unterstützung in einer Region sollen barrierefrei und nutzbar für alle werden.
Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung
KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.
Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.
Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.
Ratgeber des ADAC zur Mobilität für Menschen mit Behinderung: Informationen rund um Auto & Führerschein; Barrierefreies Reisen mit Bus, Bahn & Flugzeug; Tipps, Adressen & Vergünstigungen
Die Liste des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. enthält Anwaltsadressen, bei denen behinderte Menschen gute Erfahrungen gemacht haben, was die Aufgeschlossenheit für das jeweilige Anliegen angeht. Die AnwältInnen sind teilweise selber behindert, ihre Spezialgebiete sind – soweit vorhanden – in Klammern aufgelistet. Die Liste selber wird nach Postleitzahlen geführt.
Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des bvkm steht in deutscher und türkischer Sprache zum Download bereit.
Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.
In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet. Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
Das KSL Köln hat am 9. März 2018 anlässlich der Veranstaltung des BVKM zum selbstbestimmten Wohnen einen Vortrag und zwei Workshops zum Thema Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz gehalten.
An der Fernuniversität Hagen fand am 8. März eine Veranstaltung über neue Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Das KSL Köln hielt einen Vortrag über aktuelle Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitssuche. Dieser Vortrag kann hier heruntergeladen werden.
Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.
KSL Expertise
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.
Die Ergebnisse der Erhebung zur barrierearmen Gastronomie in Bielefeld stehen jetzt als Download zur Verfügung. Sie finden zum einen ein Verzeichnis mit den ausführlichen Informationen und zum anderen eine tabellarische Kurzübersicht der bewerteten Restaurants mit den wichtigsten Informationen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe hat im Rahmen des Projekts "Mehr Partizipation wagen" eine Arbeitshilfe zur Unterstützung von Kommunen für die Erarbeitung von Satzungen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen in den Kommunen NRWs veröffentlicht.
Im Jahr 2002 wurde in Dortmund der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt etabliert. Er sorgt für eine professionelle Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in Dortmund. Der Runde Tisch wird durch die Frauenberatungsstelle koordiniert. Dazu gibt es eine Broschüre des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. in 22 Sprachen, einschließlich Leichter Sprache.
Das KSL Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine zuletzt ergangene Rechtsprechung auf und verlangt nicht länger, dass man, um die Rechte des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nehmen zu können, in einer Bewerbung ausführlich den Grad der Behinderung (GdB) oder weitere Einzelheiten zur Behinderung darlegt. Vielmehr ist es ausreichend, von einer Schwerbehinderung zu sprechen und sinnvollerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) der Bewerbung beizufügen.
Die Broschüre Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung Nordrhein-Westfalen (KSL-MSi-NRW) stellt sich in diesem Flyer vor.
Das Lormen ist ein Verständigungsmittel, welches von Menschen mit Hörsehbehinderung verwendet werden kann. Hierzu wird mit Hilfe eines Tast-Alphabets auf der Handfläche des Empfängers buchstabiert.
Menschen mit Hörbehinderungen haben verschiedene Möglichkeiten zu kommunizieren. Ein Teil der Gruppe verwendet Gebärdensprache. Das Fingeralphabet nutzen sie zusätzlich zur Gebärdensprache, um unbekannte Begriffe oder Namen zu buchstabieren, bevor dafür eine Gebärde festgelegt worden ist.
Das Braille-Alphabet ist ein weltweit bekanntes tastbares Buchstabiersystem für blinde Menschen. Weltweit hat fast jede geschriebene Sprache ebenfalls eine Brailleschrift. Eine weltweit einheitliche Blindenschrift gibt es nicht.
In der vorliegenden Checkliste erfahren Sie, wie Sie Ihre Veranstaltung bestmöglich barrierefrei gestalten können. Es ist positiv hervorzuheben, dass bereits verschiedene Checklisten entwickelt wurden, damit Veranstaltungen barrierefrei geplant und durchgeführt werden können. Daher soll mit dieser Broschüre das Rad nicht neu erfunden werden. Da bisherige Checklisten aber nicht oder nicht tiefgehend Sinnesbehinderungen berücksichtigen, liegt der Fokus dieser Checkliste allein auf Menschen mit Sinnesbehinderung und Ihren Bedarfen.
Grundlegende Informationen über das Merkzeichen TBl und wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Schwerbehindertenausweises werden erklärt.
Die KSL sprechen sich dafür aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der Ermächtigung in § 61 SGB IX (BTHG) Gebrauch macht, um die Obergrenze in Höhe von 40 Prozent der Bezugsgröße aus § 18 Abs. 1 SGB IV für Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des Budgets für Arbeit nach oben zu verschieben.
Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) obliegt es gemäß § 94 SGB IX (BTHG) den Ländern, den oder die Träger der Eingliederungshilfe für das jeweilige Bundesland zu bestimmen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit über diese Frage diskutiert.
Die KSL nehmen diese Diskussion zum Anlass, um ein eigenes Votum zur Bestimmung der Trägerschaft und zur Verteilung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe abzugeben. Dabei nehmen die KSL Bezug auf die Tagesordnung der Anhörung im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 23. Mai 2017.