Nach der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) Anfang 2023 findet sich die Soll-Bestimmung zur Bestellung von Ombudspersonen durch die Kreise und kreisfreien Städte in § 16 Absatz 2 WTG. Demnach vermitteln die Ombudspersonen auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen bzw. Leistungsanbietern und Nutzerinnen bzw. Nutzern beziehungsweise Angehörigen. In diesem Zusammenhang sind die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter verpflichtet, die Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudspersonen zu ermöglichen.
Das KSL.Düsseldorf lädt die kommunalen Ombudspersonen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zu einem Austauschtreffen ein. Dieses findet statt am Donnerstag, den 13. November 2025 um 11.00 Uhr in der Geschäftsstelle des KSL.Düsseldorf.
Interessierte melden sich bitte per E-Mail: jurko@ksl-duesseldorf.de oder telefonisch: 0211-69871320 an.
Donnerstag, 13.11.2025, 11.00 - 14.00 Uhr
Veranstaltungsort:
KSL.Düsseldorf
Grafenberger Allee 368
40235 Düsseldorf