
#44
Fensterblick NRW
Mit dem Interview wollen wir zeigen,
- wie kommunale Planungen als Querschnittsaufgabe die Lebensqualität aller Menschen verbessern können,
- wie solche Prozesse gefördert und gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können,
- welche Faktoren dazu beitragen können, dass Kommunen ihre Handlungsverpflichtung in eine systematische Planung überführen,
- wozu existierende Bündnisse in Kommunen dienlich sein können, wenn sie als strategische Vermittlungsinstanz in der Verwaltung verstanden und genutzt werden,
- wo genau Kommunen überhaupt Einfluss nehmen können,
- welche Rolle die KSL.NRW dabei spielen können.
von Malin Butschkau und Lena Bertelmann (s. Foto v.l.) | Interview | KSL hinterfragt
Schwierige Worte
Daseinsvorsorge
Das „[um]fasst die Bereitstellung und die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen für alle Bürger auf der Grundlage definierter qualitativer und quantitativer Standards.”
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
Interessenvertretung, Selbstvertretung, Stellvertretung
Interessenvertretung bedeutet, dass ein Zusammenschluss oder eine Person für die Berücksichtigung der Interessen einer bestimmten Personengruppe eintritt. Handelt es sich bei diesen Interessenvertreter*innen selbst um Mitglieder der Personengruppe, um deren Interessen es geht, dann ist die Interessenvertretung zugleich Selbstvertretung. Gehören sie der Personengruppe nicht selbst an, dann handelt es sich um Stellvertretung.
Zum Beispiel kann ein Behindertenbeirat, der ausschließlich aus Personen besteht, die selbst zur Personengruppe der Menschen mit Behinderungen gehören, als Selbstvertretung für die Interessen der Menschen mit Behinderung auftreten. Ein*e Behindertenbeauftragte*r, die*der selbst nicht mit Behinderung lebt, vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung stellvertretend.
Selbstvertretung und Stellvertretung sind also beides Formen der Interessenvertretung. Stellvertretung kann Selbstvertretung aber nicht ersetzen. Dass die Perspektive von Selbstbetroffenen in Planungen einbezogen wird, macht den entscheidenden Unterschied.
Kommunaler Spitzenverband
Das ist ein freiwilliger Zusammenschluss, etwa von Landkreisen, Städten oder Gemeinden. Zu den kommunalen Spitzenverbänden zählen Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag (Zusammenschluss der Landkreise) und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu stärken. Zudem vertreten sie die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden in politischen Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen. (…)
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon
Querschnittsaufgabe
Themen, Aufträge oder Tätigkeiten, die nicht nur einem Fachbereich zuzuordnen sind, weil sie alle Aufgabenbereiche betreffen und deshalb bereichsübergreifend bearbeitet werden. Inklusion ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Es reicht nicht, Inklusion nur z.B. als Aufgabe im Bereich Soziales in der Verwaltung zu berücksichtigen. Auch in allen anderen Fachbereichen muss Inklusionsorientierung bei der Arbeit mitgedacht werden.
Juni-August 2026

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold
Jöllenbecker Straße 165
33613 Bielefeld
Telefon: 0521 32933570
E-Mail: m.butschkau@ksl.owl.de
Web: ksl-detmold.de

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg
Märkische Straße 239 a
44141 Dortmund
Telefon: 0231 9128375
E-Mail: lena.bertelmann@ksl-arnsberg.de
Web: ksl-arnsberg.de
Malin Butschkau...
...ist gelernte Heilpädagogin und Disability Studies-Forscherin. Sie hat in der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Wissenschaft beim Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) an der evangelischen Hochschule Bochum und beim Zentrum für Entwicklung und Planung Sozialer Dienste (ZPE) an der Universität Siegen gearbeitet. Zu ihren thematischen Schwerpunkten beim KSL.Detmold gehören politische Partizipation sowie Demokratie und Antidiskriminierung.
Lena Bertelmann...
…war als Ergotherapeutin in der stationären und ambulanten Eingliederungshilfe tätig und hat nach dem Studium (Soziale Arbeit; Bildung & Soziale Arbeit) am Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) an der Universität Siegen zur (planerischen) Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene und der Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalen Umsetzungs-Aktivitäten/Planung wissenschaftlich gearbeitet und gelehrt. Im KSL.Arnsberg vertritt sie schwerpunktmäßig den Themenbereich politische Partizipation.
Interesse an weiteren Fensterblicken?
UN-BRK
Ein Interview mit Dr. Susann Kroworsch, das verdeutlicht, welche Lebensbereiche in NRW noch inklusiver werden müssen. Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich 2025 für Deutschland zum 15. Mal gejährt. Dr. Susann Kroworsch – wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte – ist zuständig für das Monitoring in Nordrhein-Westfalen. Im Fensterblick-Interview berichtet sie über die Ergebnisse sowie die Empfehlungen und Forderungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie appelliert, dass nun wirksame Maßnahmen in NRW folgen müssten.
Zum Beitrag Nr. 27