Soziale Teilhaberechte für Menschen mit Hörbehinderung – Welche Kosten werden im Bereich der sozialen Teilhabe von den Leistungsträgern übernommen? | KSL.NRW Direkt zum Inhalt
KSL-MSi-NRW und Cafe 3b

In diesem Vortrag wird die Übernahme der Dolmetscherkosten im privaten Bereich anhand von Beispielen erläutert und es wird auf die relevanten Einkommens- und Vermögensfreigrenzen eingegangen.

Referentinnen:

Karoline Riegel, Juristin, KSL-MSi-NRW Fachbereich „Recht“

Anna Cebulla, Dipl. Heilpädagogin, KSL-MSi-NRW Fachbereich „Hören“

Der Vortrag findet über die Online Plattform Zoom statt.

Die Anmeldung muss bis zum 1. September 2020 unter cafe3b@t-online.de erfolgen. Wenn sich genügend Menschen mit Hörbehinderung angemeldet haben, können am 10. September 2020 Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen.

Die Gebärde: Gebärdenspracholmetscher