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  • Wissen, wie man wählt - in Leichter Sprache. Eine Broschüre zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen der Landeszentrale für politische Bildung NRW.

  • Viele blinde und sehbehinderte Menschen lesen Dokumente am Computer mit Hilfe eines sogenannten Screenreaders (Bildschirmvorlese-Software). Damit dieser Dokumente gut erfassen und vorlesen kann, gilt es einige Richtlinien zu beachten.

    Aber auch für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es wichtig, bei der Gestaltung des Dokumentes (zum Beispiel bei der Auswahl der Schriftart und -größe), bestimmte Formatierungen auszuwählen.

  • Das Info-Heft gibt es auch in Leichter Sprache.

    Dieses Heft ist für Eltern mit Behinderung.
    Oder für Menschen mit Behinderung,
    die Eltern werden möchten.

  • Das Info-Heft KSL-Konkret #2 gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

    Im Heft geht es um Änderungen
    durch das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz.

    Was ändert sich für Sie
    beim Einkommen und beim Vermögen?

  • Juli 2020: Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

    Die Broschüre "Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen" beantwortet in Leichter Sprache sämtliche Fragen rund um die Wahl, zum Beispiel: "Was wähle ich bei der Kommunal-Wahl", "Was sind politische Parteien?" oder "Brief-Wahl: Wie geht das?"

    Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalens erstellt. 

    Sie steht als Download bereit. 

  • Juni 2020: Die Broschüre „Barrierefreie Wahllokale“ zeigt auf, wie ein Wahllokal barrierefrei gestaltet wird und wie Wahlhelfer*innen Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort im Wahllokal unterstützen können. 

    In der Broschüre wird differenziert auf den Umgang mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, mit Hörbeeinträchtigung und Sehbeeinträchtigung eingegangen.

    Das PDF-Dokument steht zum Download bereit.

  • Antworten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zu Anfragen von "Selbstbestimmt Leben" Behinderter (SL) Köln.

  • Eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können.

  • Gemeinsam mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®) der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat das KSL-MSi-NRW einen zweiseitigen Notfall-Pass für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen entwickelt. Diesen Pass können Betroffene für Notsituationen bei sich führen.

    In diesem Notfall-Pass können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden.

  • Eine medizinische Versorgung sowie Behandlung im Gesundheitswesen erfordert Kommunikation auf Augenhöhe. Aufgrund der Hörbehinderung brauchen hörbehinderte Menschen eine/n Gebärdensprachdolmetscher/In oder eine andere Kommunikationsunterstützung.

  • Handicap International e.V. hat eine Tabelle "Informationsmaterialien zum Corona-Virus - mehrsprachig und in leichter Sprache" zusammengestellt.

  • Im Rahmen der Kampagne „Inklusive Gesundheit“ der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hat das KSL-MSi-NRW Türanhänger für Patienten/innen in Krankenhäusern entwickelt.

    Der Türanhänger signalisiert Ärzten und Pflegepersonal schon vor dem Eintreten, dass im Stationszimmer ein/e Patient/in mit Hörbehinderung oder Taubblindheit liegt.

  • So vielfältig wie die Art einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung sein kann – so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen und individuellen Regelungen, die allen Menschen in unserer Gesellschaft selbstbestimmte Mobilität ermöglichen sollen.

  • Januar 2020: Die Broschüre „Wirkungen und Nebenwirkungen des Bundesteilhabegesetzes" wurde im April letzten Jahres veröffentlicht. Nun liegt auch die Übersetzung in Leichter Sprache vor.

  • Die KSL.NRW gehen in ihrer Expertise auf einzelne Aspekte des Referentenentwurfs für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) ein. Dabei beschränken sie sich auf die Regelungen, die sich unmittelbar auf die Situation behinderter Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe auswirken.

  • Stellungnahme von ISL NRW zum Thema "Assistenz im Krankenhaus"

  • Für alle Kinder, die großes Interesse am Erlernen der Gebärdensprache haben, gibt es auch eine kleine Überraschung. Unsere kleine Nina ist eine Handpuppe, die mit den Händen gebärden kann. Sie ist selbst taub. Das Besondere an der Handpuppe ist, dass sie echte Zöpfe und einen Gebärdennamen hat. Nina hat im September ihren 3. Geburtstag gefeiert und für alle Kinder das Spiel „Rasante Autofahrt“ in digitaler Form vorbereitet. Ein technisch innovatives Plakat mit dem Profil von Handpuppe Nina, in Verbindung mit einem QR CODE, ermöglicht es den Kindern, erste Gebärden spielerisch zu erlernen.

  • Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.

  • Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.

    Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.

    Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.

    Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.

    Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.

    Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.

  • Ziel dieser Broschüre des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der ZAV, ist es, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich eine persönliche Bewerbungsstrategie entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein starres Konzept, sondern vielmehr um einen Prozess, der  Veränderungen und Anpassungen unterworfen ist.