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  • Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.

  • Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.

    Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.

    Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.

    Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.

    Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.

    Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.

  • Ziel dieser Broschüre des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der ZAV, ist es, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich eine persönliche Bewerbungsstrategie entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein starres Konzept, sondern vielmehr um einen Prozess, der  Veränderungen und Anpassungen unterworfen ist.

  • Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten. Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab.

  • Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ –   beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018). Das Modellprojekt mündet 2019 in die NRW-weite „Fachstelle zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ - gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Stellungnahme zu den Plänen des RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz) aus Sicht der betroffenen EUTB-Beraterin Nicole Andres

  • Stellungnahme zu den Änderungen der §§ 37 und 37c SGB V. des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)

  • August 2019: Die Kompetenzzentren Selbstbestimmtes Leben Düsseldorf und Köln (KSL) stellen eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf (Weiter-)bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1. Januar 2020 in einfacher, verständlicher Sprache bereit.

  • Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat das Merkblatt "Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?" veröffentlicht. Darin erläutern Katja Kruse und Sebastian Tenbergen vom bvkm, was sich ab 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem damit verbundenen grundlegenden Systemwechsel bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ändern wird.

  • Wenn das Sehvermögen nachlässt oder gar verloren geht, stehen die Betroffenen wie ihre Partner und Angehörigen vor einer großen Herausforderung. Wie geht das Leben weiter? Was können Partner, Familie oder Freunde tun? Wo gibt es Rat und Hilfe? Diese Broschüre des DBSV gibt eine erste Orientierungshilfe, um die neue Lebenssituation zu bewältigen. Neben Erfahrungsberichten von Betroffenen enthält sie praktische Tipps für den Alltag, für Mobilität, Freizeit und Beruf, gibt Empfehlungen für spezielle Schulungen und Informationen über Hilfen und Hilfsmittel.

  • Der unterhaltsame Ratgeber des DBSV mit zahlreichen Karikaturen enthält Tipps zum richtigen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und wie man sie in Alltagssituationen am besten unterstützen kann.

  • Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Broschüre „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen – das sind ihre Ansprüche“ veröffentlicht.

  • Schulassistenz gestalten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen. Ein Leitfaden des Paritätischen.

  • Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab dem 1.1.2020 die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Aus diesem Grund müssen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, bis zum Ende des Jahres 2019 noch einen Antrag auf Weiterbewilligung ihrer Grundsicherung stellen.

  • Mit dieser Broschüre möchte der Paritätische Gesamtverband Ihnen einiges „Handwerkszeug“ geben, wie Sie und Ihre Angehörigen mit dieser Situation umgehen können.

  • Ratgeber für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Betreuung und Versorgung der Kinder (Herausgeber: bbe e.V.)

  • Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) stellt erste Vorschläge zur Anpassung bestehender Gesetze an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vor.

  • Die Broschüre des bvkm gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein.

  • Präsentation des KSL Köln zum Thema Persönliches Budget als PDF-Dokument

  • Februar 2019: Tiefergreifende Analyse des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-
    Westfalen von Susanne Kroworsch im Auftrag der Monitoring-Stelle UN-BRK. Die Untersuchung nimmt vier ausgewählte Lebensbereiche, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen maßgeblich bestimmen, genauer in den Blick: Wohnen, Fortbewegung, Bildung und Arbeit.