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  •  Sendemitschnitt 1Live vom 2. Juni 2021
    Sendemitschnitt 1Live vom 2. Juni 2021

    Sendemitschnitt: 1-Live-Statment zu Mindestlohn in Werkstätten

    12.08.2021

    Stephan Wieners ist Projektleiter des KSL für den Regierungsbezirk Detmold. Reporter Phillip Strunk vom Radiosender 1Live hat ihn um Einordnung zur Debatte um den Mindestlohn in Werkstätten gebeten.

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  • So sah unser Sendungshinweis zum 1-Live-Thementag am 25.1.2021 aus
    Sendungshinweis zum 1-Live-Thementag am 25.1.2021

    Sende-Mitschnitt: 1-Live-Thementag zu Arbeitsbedingungen unter Coronabedingungen für Menschen mit Behinderungen

    23.03.2021

    Der Sendemitschnitt vom 1-Live-Thementag zu Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen unter Corona-Bedingungen ist nun bei uns online.

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  • Die Titelseite des Praxishandbuchs Vielfalt Pflegen
    Die Titelseite des Praxishandbuchs Vielfalt Pflegen

    Die Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Praxishandbuchs Vielfalt Pflegen

    21.01.2021

    Am 11. Dezember 2020 war der Veröffentlichungstag des Praxishandbuchs Vielfalt Pflegen. Um diesen Tag ranken sich viele der KSL.NRW-Kampagnen-Aktionen zum Thema Inklusive Gesundheit. Zum Veröffentlichungstag haben die Fachmedien eine Pressemitteilung erhalten. Sie ist auch auf der monothematischen Webseite ksl-nrw.de/inklusive-gesundheit zu finden.

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  • Eröffnung mit Anselm Kipp, Gruppenleiter in der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
    Anselm Kipp

    Pressemitteilung zum gemeinsamen Fachtag „Kooperation statt Konkurrenz!? – Beratung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen“

    24.09.2019

    Düsseldorf, den 20. September 2019

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  • NRW Landkarte mit Standorten der KSL

    Allgemeiner Pressetext über die KSL

    31.05.2017

    Inklusion ohne Selbstbestimmung verkommt zu einer leeren Formel. Denn soziale Inklusion setzt neben der gleichberechtigten Partizipation auch eine individuelle Autonomie voraus, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung ist daher einer der zentralen Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention.

    Bereits in den allgemeinen Grundsätzen wird auf die Bedeutung der Achtung von Autonomie und die damit verbundene Freiheit, eigene Entscheidungen treffen zu dürfen, Bezug genommen (Artikel 3a).

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